Leasing - BWR - Stoffsammlung

Leasing

= Ist eine besondere Form des Mietvertrags, bei der das Leasinggut gegen ein vereinbartes
Entgelt dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen wird.

- Leasingnehmer wird kein Eigentümer, sondern nur Besitzer

- Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder der Gewährleistungsanspruch wird auf den Leasingnehmer umgewälzt

- Hersteller = Leasinggeber ---> direktes Leasing
direktes Leasing

- Hersteller nicht Leasinggeber ---> indirektes Leasing
indirektes Leasing

 

- Grundmietzeit

- Vereinbarung nach Ablauf der Grundmietzeit (Verlängerungs- oder Kaufoption)

- Höhe der Leasing-Raten

- Übernahme des Investitionsrisikos

- Vereinbarung zur Wartung und Pflege des Objekts

 

Operate Leasing:

- Kündigung des Vertrags ist mit Einhaltung einer gewissen Frist möglich

- Investitionsrisiko trägt der Leasinggeber

- Leasingraten gelten als Aufwand

- Wartung und Pflege Übernimmt der Leasinggeber

- Leasingobjekt wird beim Leasinggeber bilanziert

 

Financial Leasing:

- In der Grundmietzeit ist der Vertrag unkündbar

- Investitionsrisiko trägt der Leasingnehmer

- Wartung und Pflege der Objekte Übernimmt der Leasingnehmer

- Unterschiedliche Optionen nach Ablauf der Grundmietzeit (Kauf, Rückgabe)

- Leasingobjekt wird beim Leasingnehmer bilanziert

 

 

+ Die Liquidität wird geschont

+ Leasingraten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar

+ Die Steuerlast des Unternehmens kann gemindert werden

- Keine Möglichkeit das Leasingobjekt zu verkaufen

- Gesamtkosten sind in der Regel höher als bei einem fremdfinanzierten Kauf

- Kontinuierlicher Liquiditätsabfluss auch bei Nichtnutzung des Geräts

- Leasing ist für Privatpersonen meistens völlig uninteressant