= Ist eine besondere Form des Mietvertrags, bei der das Leasinggut gegen ein vereinbartes
Entgelt dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen wird.
- Leasingnehmer wird kein Eigentümer, sondern nur Besitzer
- Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder der Gewährleistungsanspruch wird auf den Leasingnehmer umgewälzt
- Hersteller = Leasinggeber ---> direktes Leasing
- Hersteller nicht Leasinggeber ---> indirektes Leasing
Â
- Grundmietzeit
- Vereinbarung nach Ablauf der Grundmietzeit (Verlängerungs- oder Kaufoption)
- Höhe der Leasing-Raten
- Übernahme des Investitionsrisikos
- Vereinbarung zur Wartung und Pflege des Objekts
Â
Operate Leasing:
- Kündigung des Vertrags ist mit Einhaltung einer gewissen Frist möglich
- Investitionsrisiko trägt der Leasinggeber
- Leasingraten gelten als Aufwand
- Wartung und Pflege Übernimmt der Leasinggeber
- Leasingobjekt wird beim Leasinggeber bilanziert
Financial Leasing:
- In der Grundmietzeit ist der Vertrag unkündbar
- Investitionsrisiko trägt der Leasingnehmer
- Wartung und Pflege der Objekte Übernimmt der Leasingnehmer
- Unterschiedliche Optionen nach Ablauf der Grundmietzeit (Kauf, Rückgabe)
- Leasingobjekt wird beim Leasingnehmer bilanziert
+ Die Liquidität wird geschont
+ Leasingraten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar
+ Die Steuerlast des Unternehmens kann gemindert werden
- Keine Möglichkeit das Leasingobjekt zu verkaufen
- Gesamtkosten sind in der Regel höher als bei einem fremdfinanzierten Kauf
- Kontinuierlicher Liquiditätsabfluss auch bei Nichtnutzung des Geräts
- Leasing ist für Privatpersonen meistens völlig uninteressant