Bei der Bewertung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind folgende Bewertungsmöglichkeiten zu beachten:
Teilwert = Der Betrag den der Kauf des Objekts aktuell ungefähr kosten würde.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) dient der Berechnung des Teilwerts!
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Buchungssätze:
Normale Abschreibung (AfA): 6520 / 0720
Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert: 6550 / 0720
Wertaufholung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten & Herstellkosten: 0720 / 5440