Bewertung - BWR - Stoffsammlung

Bewertung

Bei der Bewertung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind folgende Bewertungsmöglichkeiten zu beachten:

  1. Wertminderung wahrscheinlich nur vorübergehend:
    »»» Abschreibungsverbot

  2. Wertminderung wahrscheinlich langfristig:
    »»» Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert (PFLICHT!!!)

  3. Wertminderung nicht mehr vorhanden:
    »»» Wertaufholung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten & Herstellkosten (PFLICHT!!!)



Teilwert = Der Betrag den der Kauf des Objekts aktuell ungefähr kosten würde.

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) dient der Berechnung des Teilwerts!

 

Buchungssätze:

Normale Abschreibung (AfA): 6520 / 0720

Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert: 6550 / 0720

Wertaufholung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten & Herstellkosten: 0720 / 5440